„Wie viel Faktencheck darf’s denn sein?“

 

Oft taucht die Frage auf, wie genau eigentlich die Fakten eines Textes überprüft werden sollen. Müssen Lektoren tatsächlich wissen, wie lange ein Flug von München nach Rom dauert? Und sollten sie jeden Titel eines Literaturverzeichnisses dahingehend prüfen, ob alles richtig abgeschrieben wurde? Kurz und grob formuliert: Sind Lektoren dafür zuständig, die Recherchearbeit der Autoren zu überprüfen? Und wenn ja, bis zu welchem Grad?

 

Darüber diskutieren diesmal (v. l.): Mirjam Becker, Mona Gabriel, Dr. Grit Zacharias und Annette Jünger 

 

Mirjam Becker: Mhm, schwierige Frage. Eigentlich finde ich nicht, dass wir dafür zuständig sind. Eigentlich. Denn natürlich fallen mir immer wieder solche Sachen auf, und bis ich dem Kunden erklärt habe, wo das Problem liegt, habe ich es oft schon korrigiert. Aber als meine ureigene Aufgabe sehe ich das eigentlich nicht an, vor allem, wenn es überhandnimmt.

 

 

 

 

„[...] ich sehe es schon als meine Aufgabe, den Autor zu unterstützen, wenn er sich ‚verlaufen‘ hat.“

 

Mona Gabriel: Ich bin da etwas anderer Meinung. Offensichtliche Fehler korrigiere ich natürlich, denn ich sehe es schon als meine Aufgabe, den Autor zu unterstützen, wenn er sich „verlaufen“ hat.

Gerade echte Vielschreiber verlieren vor lauter Kreativität gern mal die Realität aus den Augen. Und vieles lässt sich heutzutage mit wenig Aufwand im Internet recherchieren – Reisezeiten, Entfernungen, Geografie zum Beispiel.

Wenn es umfangreicher und zeitintensiver wird, dann gebe ich die Fragen aber auch an die Autoren zurück – stundenlange Recherchen sind definitiv nicht meine Aufgabe. Ein Hinweis wie „Handys gab es im Jahre 1990 aber noch nicht!“ hingegen schon. Wir Lektoren müssen natürlich nicht alles wissen. Aber gute Allgemeinbildung und eventuell Hintergrundwissen je nach Genre sollten Teil des Pakets sein.

 

Grit Zacharias: Na ja, „stundenlange Recherchen“ können aber natürlich auch separat beauftragt werden im Rahmen eines Faktenchecks. Das wäre dann eine zusätzliche Leistung, neben dem eigentlichen Lektorat, die selbstverständlich auch zusätzlich honoriert werden muss.

Denn warum soll ein Autor nicht Recherchen zu einem ganz konkreten Thema, auf dem er selbst nicht unbedingt Experte ist, an einen Fachlektor outsourcen?

 

Beispiel: Ein Krimi, in dem ein Uhren- und Schmuckgeschäft eine wichtige Rolle spielt und in dem einzelne (teure) Uhren detailliert beschrieben werden. Hier sollten die Details dann natürlich auch stimmen. Und hier kann es mitunter sicherlich von Vorteil sein, dass ein Fachlektor mit Spezialkenntnissen auf diesem Gebiet die Fakten überprüft. Wenn ich hingegen – so wie neulich – ein Sachbuch zum Thema Uhren auf dem Tisch zur Korrektur habe, stelle ich (die ich keine Uhren-Expertin bin) die fachliche und sachliche Richtigkeit der Fakten überhaupt nicht infrage.

 

 

 

„Ich finde nicht, dass kreative Hingabe an den Gegenstand solcherlei Nachlässigkeit rechtfertigt, ganz im Gegenteil!“

 

 

Mirjam Becker: Wie Mona schon erwähnte: „Vieles lässt sich heutzutage mit wenig Aufwand im Internet recherchieren“ – ist das den Autoren denn nicht zuzumuten? Ist es nicht ein wesentlicher Punkt des Schreibprozesses, ganz in die beschriebene Welt einzutauchen – und also auch die Fakten selbst zu prüfen?

 

Und was ist zum Beispiel das Problem, beim Erstellen eines Literaturverzeichnisses ins Impressum zu schauen und dort Verlag, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, die korrekte Schreibung der Autorennamen, den exakten Titel usw. einfach abzuschreiben?

Ich finde nicht, dass kreative Hingabe an den Gegenstand solcherlei Nachlässigkeit rechtfertigt, ganz im Gegenteil! Es soll ja Autoren geben, die an den Schauplatz ihrer Geschichte ziehen, um die Stimmung dort authentisch einzufangen, inklusive der richtigen Schreibung von Straßennamen …

 

Grit Zacharias: Da gebe ich dir natürlich recht, solcherlei Nachlässigkeiten lassen sich durch nichts rechtfertigen, dennoch werden wir aber in unserem Arbeitsalltag immer wieder damit konfrontiert. Und jeder Lektor wird doch mindestens einen entsprechenden Kommentar an den Rand setzen, wenn ihm etwas auffällt, mit der Bitte an den Autor, diesen oder jenen Sachverhalt noch mal zu prüfen. Was der dann damit macht, ist letztendlich seine Sache.

 

Um auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen, ob wir dafür zuständig seien, die Schlampigkeit unserer Kunden auszubügeln – natürlich nicht. Die Verantwortung für ihr jeweiliges Werk tragen einzig die Autoren, nicht wir Lektoren!

Und auch bei einem Fachbuch, für das ich als Fachlektorin beauftragt werde, weil ich mich mit der Materie auskenne, mir Fachbegriffe geläufig sind, ich bestimmte Zusammenhänge kenne und einordnen kann, bin ich als Lektorin dennoch nicht für die Richtigkeit der im Buch gemachten Angaben zuständig!

 

Annette Jünger: Ohne Frage – für den Inhalt ist der Autor verantwortlich, und zwar nur er. Dennoch wird der aufmerksame und sorgfältig prüfende Lektor, sobald er Ungereimtheiten bemerkt oder Fehler erkennt, den Autor darauf hinweisen. Ob er „nur“ das tut oder gleich selbst recherchiert und korrigiert, hängt nicht zuletzt vom Aufwand ab. Übersteigt dieser das abgemachte Budget, müsste dies kommuniziert werden, bestenfalls im Vorfeld, zum Beispiel im Rahmen eines Probelektorats. Denn oft, so meine Erfahrungen, ist den Autoren/Auftraggebern gar nicht bewusst, was für Recherchearbeiten nötig sind, und sie sind erstaunt, auf was man alles achten muss (ich beziehe mich hier vorwiegend auf Fachtexte).

 

Was mich als Fachlektorin betrifft, sehe ich meine (persönliche) Pflicht im Überprüfen von bestimmten Begriffen, Namen (z.B. biochemischen Verbindungen), Adressen, Titel (Buch, Film etc.), Arzneimittelnamen etc. Das mag vielleicht nicht jeder tun (weil es keine generelle Pflicht ist), aber ich mache das ganz automatisch, wenn ich einen Fehler sehe oder auch nur vermute (ich weiß genau die Schwachstellen).

 

Ein Beispiel: Im Text kommt das „Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)“ vor. Hier allein will ich schon wissen, ob die Abkürzung korrekt ist (häufige Fehlerquelle). Meine Überprüfung im Internet ergibt: Die Abkürzung ist zwar richtig, aber die Institution heißt nicht „Bundesamt“, sondern „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)“.

 

Ein ähnliches Beispiel: Im Text steht: „UFO, Bündnis Kinder- und Jugendhilfe und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“.

Ich will wissen, was „UFO“ heißt, tippe auf „Organisation“ für „O“, finde aber erst nach langer Recherche im Internet des Rätsels Lösung, nämlich: „Unabhängiges Forum kritische soziale Arbeit“, abgekürzt so: „UFo“.

 

Beispiel Nummer drei: Eine Überschrift erster Ebene lautet: „Berliner überregionales Symposium für PsychosenPsychotherapie“, die folgende Überschrift zweiter Ebene: „25. Kongress für Psychosen-Psychotherapie an der Charitè“.

Welche Schreibweise ist nun korrekt, „PsychosenPsychotherapie“ oder „Psychosen-Psychotherapie“? (Nebenbei ändere ich „Charitè“ in „Charité“.) Spontan tippe ich auf Letztere (nach Duden-Regel), ahne aber schon eine im Internet kursierende exotische Schreibweise (nach nichtexistierenden Regeln). Ich google, und tatsächlich sehe ich auf allen Seiten „PsychosenPsychotherapie“. Auch wenn ich innerlich leise protestiere – letzte Zweifel werden ausgeräumt, nachdem ich einen „Dachverband Deutschsprachiger PsychosenPsychotherapie (DDPP)“ finde.

 

Die Liste ließe sich noch lange fortführen. Nun mag manch einer denken, das sei doch egal. Spätestens bei Beispielen mit (längeren) URLs ist es das nicht mehr, wo es auf jeden Buchstaben und jedes noch so kleine Zeichen ankommt, weil die Seiten sonst nicht gefunden werden. Das würde den interessierten Leser zu Recht ärgern. Deshalb überprüfe ich prinzipiell auch jede angegebene Internetadresse (und versehe sie mit dem letzten Zugriffsdatum, wo es nötig ist).

Im Übrigen erklärt das alles, warum ich bei einem Text mit vielen „Hindernissen“ solcher Art ungleich mehr Zeit brauche, als wenn ich ihn hintereinanderweg lesen könnte (was sich dann auch im Preis widerspiegelt – über den manch Laie ebenso staunen mag wie über mögliche Fallen im Text).

 

Sicher, solch detaillierter Faktencheck ist nicht zwingend, aber er kommt schließlich und endlich dem Text zugute – und das sollte Autor und Lektor gleichermaßen am Herzen liegen.

 

Die Mitglieder der Textwache diskutieren ... im Oktober 2017
Die Mitglieder der Textwache diskutieren[...]
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